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Samstag, 11. Dezember 2010
Klage gegen Wohnmobilsteuer endgültig abgewiesen
Haltern von Wohnmobilen, die im Hinblick auf die rückwirkende Steuerfestsetzung Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid eingelegt hatten, werden nun von ihren Finanzämtern zur Rücknahme des Einspruchs aufgefordert werden.
In einem Verfahren zur rückwirkenden Besteuerung eines „echten“ Wohnmobils (Mindeststehhöhe von 170 cm) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24.02.2010 (Aktenzeichen II R 44/09) entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen bestehen. Gegen dieses Urteil wurde zwar Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 1993/10) eingelegt. Mit Beschluss vom 30.10.2010 wurde die Verfassungsbeschwerde allerdings vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die rückwirkende Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen zum 01.01.2006 war somit rechtlich zulässig. Einsprüche und Klagen haben keine Erfolgsaussichten. Sofern im Einzelfall vom Finanzamt keine Aussetzung der Vollziehung gewährt worden war, mußte die Nachforderung seinerzeit ohnehin fristgerecht gezahlt werden.
QUELLE: campingfuehrer.adac.de
Schon klar das das so kommt!
Aber was kann man von unserer Politik hier im Land noch positives erwarten,
wenn man sich das "Schwarzbuch" der Steuersünden ansieht!
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