Hier habe ich einmal diese Sätze entschlüsselt:
GERINGFÜGIGE MÄNGEL
Technische Mängel ohne bedeutende Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit sowie andere geringfügige Unregelmäßigkeiten. Das Fahrzeug muss nicht zwingend einer erneuten Untersuchung unterzogen werden, da nach vernünftigem Ermessen von einer unverzüglichen Behebung der festgestellten Mängel auszugehen ist.ERHEBLICHE MÄNGEL
Mängel, die die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sowie andere bedeutendere Unregelmäßigkeiten. Die weitere Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr ohne Behebung der festgestellten Mängel ist an Bedingungen geknüpft. GEFÄHRLICHE MÄNGEL
Mängel, die eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, so dass das Fahrzeug unter keinen Umständen am Straßenverkehr teilnehmen sollte.Quelle: eur-lex.europa.eu